Amtsgericht Langenfeld, 2021-07-12, 60 OWi 317/21 (b)

60 OWi 317/21 (b)Gericht erster Instanz12.07.2021

Regest

Die fachgerechte Überprüfung einer Geschwindigkeitsmessung setzt Kenntnis der kompletten Messreihe zumindest eines Tattages voraus. so dass die Bußgeldbehörde dem Verteidiger die Fallakten der gesamten Messreihe zur Verfügung stellen muss.

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Langenfeld — 60 OWi 317/21 (b) — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2021-07-12

Aktenzeichen: 60 OWi 317/21 (b)

ECLI: ECLI:DE:AGME2:2021:0712.60OWI317.21B.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 60. Abteilung des Amtsgerichts

Normen: OWiG § 62 Abs. 2 S. 1; StPO § 467 Abs. 1

Leitsätze

Die fachgerechte Überprüfung einer Geschwindigkeitsmessung setzt Kenntnis der kompletten Messreihe zumindest eines Tattages voraus. so dass die Bußgeldbehörde dem Verteidiger die Fallakten der gesamten Messreihe zur Verfügung stellen muss.

Tenor

wegen Antrags auf gerichtliche Entscheidung wird der Bußgeldbehörde auf ihre Kosten aufgegeben, dem Verteidiger die Fallakten der gesamten Messreihe des Tattages zur Verfügung zu stellen.

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