Amtsgericht Langenfeld, 2016-11-23, 64 C 49/14

64 C 49/14Gericht erster Instanz23.11.2016

Regest

Es liegt im pflichtgemäßen Ermessen des Gerichts, von der Möglichkeit, dem Verwalter einer Wohnungseigentümergemeinschaft gemäß § 49 Abs. 2 WEG die Kosten des Verfahrens aufzuerlegen, Gebrauch zu machen.

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Langenfeld — 64 C 49/14 — Teilurteil

Entscheidungsdatum: 2016-11-23

Aktenzeichen: 64 C 49/14

ECLI: ECLI:DE:AGME2:2016:1123.64C49.14.00

Dokumenttyp: Teilurteil

Spruchkörper: 64. Abteilung des Amtsgerichts

Normen: ZPO § 91, WEG §§ 43, 49

Leitsätze

Es liegt im pflichtgemäßen Ermessen des Gerichts, von der Möglichkeit, dem Verwalter einer Wohnungseigentümergemeinschaft gemäß § 49 Abs. 2 WEG die Kosten des Verfahrens aufzuerlegen, Gebrauch zu machen.

Tenor

Der Beschluss unter TOP 7.1 der Wohnungseigentümerversammlung vom 20.05.2014 wird für ungültig erklärt.

Die Kostenentscheidung bleibt dem Schlussurteil vorbehalten.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

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