34 C 249/15•Amtsgericht Langenfeld, 2015-12-17, 34 C 249/15
Amtsgericht Langenfeld, 2015-12-17, 34 C 249/15
34 C 249/15Gericht erster Instanz17.12.2015
Regest
Nutzt der Geschädigte nach einem Verkehrsunfall mit wirtschaftlichem Totalschaden das Unfallfahrzeug - ggfs. nach einer Teilreparatur - weiter, dann kann er fiktive Reparaturkosten bis zur Höhe des Wiederbeschaffungswertes ohne den Abzug des Restwertes bereits vor dem Ablauf einer Frist von 6 Monaten verlangen.
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Langenfeld — 34 C 249/15 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2015-12-17
Aktenzeichen: 34 C 249/15
ECLI: ECLI:DE:AGME2:2015:1217.34C249.15.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 34. Zivilabteilung
Leitsätze
Nutzt der Geschädigte nach einem Verkehrsunfall mit wirtschaftlichem Totalschaden das Unfallfahrzeug - ggfs. nach einer Teilreparatur - weiter, dann kann er fiktive Reparaturkosten bis zur Höhe des Wiederbeschaffungswertes ohne den Abzug des Restwertes bereits vor dem Ablauf einer Frist von 6 Monaten verlangen.
Tenor
Es wird festgestellt, dass der Rechtsstreit in Höhe eines Teilbetrages von 512,10 € (Hauptforderung) in der Hauptsache erledigt ist.
Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an die Klägerin Zinsen aus 512,10 € von 5%-Punkten über dem Basiszinssatz vom 03.07.2015 bis zum 02.11.2015 zu zahlen.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Beklagten als Gesamtschuldner.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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