Amtsgericht Langenfeld, 2014-07-04, 42 F 81/13

42 F 81/13Gericht erster Instanz04.07.2014

Regest

Zur Entziehung der Personensorge im einstweiligen Anordnungsverfahren bei psychischer Beeinträchtigung der Eltern

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Langenfeld — 42 F 81/13 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2014-07-04

Aktenzeichen: 42 F 81/13

ECLI: ECLI:DE:AGME2:2014:0704.42F81.13.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 42. Familienabteilung

Normen: § 1666 BGB

Leitsätze

Zur Entziehung der Personensorge im einstweiligen Anordnungsverfahren bei psychischer Beeinträchtigung der Eltern

Tenor

Die einstweilige Anordnung vom 27.05.2013 wird aufrechterhalten.

Die Entscheidung ergeht gerichtskostenfrei. Außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.

Verfahrenswert: 1.500 EUR

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