Amtsgericht Langenfeld, 2011-04-14, 34 C 289/10

34 C 289/10Gericht erster Instanz14.04.2011

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Langenfeld — 34 C 289/10 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2011-04-14

Aktenzeichen: 34 C 289/10

ECLI: ECLI:DE:AGME2:2011:0414.34C289.10.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 34. Abteilung des Amtsgerichts

Tenor

  1. Die Klage wird abgewiesen.

  2. Die Kosten des Rechtsstreites werden dem Kläger auferlegt.

  3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Dem Kläger wird gestattet, die Zwangsvollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages abzuwenden, falls nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Die Sicherheit kann auch durch Bankbürgschaft erbracht werden.

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