Amtsgericht Mettmann, 2021-04-19, 26 C 1/21

26 C 1/21Gericht erster Instanz19.04.2021

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Mettmann — 26 C 1/21 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2021-04-19

Aktenzeichen: 26 C 1/21

ECLI: ECLI:DE:AGME1:2021:0419.26C1.21.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Richter am Amtsgericht

Tenor

Der Beschluss der Eigentümerversammlung vom 16.12.2020 zu dem Tagesordnungspunkt 4 (a) wird für ungültig erklärt. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger zu 59 % und die Beklagten zu 41 %.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Beiden Seiten wird nachgelassen, die Vollstreckung durch die jeweils andere Partei durch Sicherheitsleistung i.H.v. 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abzuwenden, sofern nicht die jeweils andere Partei vor der Vollstreckung Sicherheit i.H.v. 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

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