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26 C 1/21•Amtsgericht Mettmann, 2021-04-19, 26 C 1/21
26 C 1/21Gericht erster Instanz19.04.2021
Entscheidungsdatum: 2021-04-19
Aktenzeichen: 26 C 1/21
ECLI: ECLI:DE:AGME1:2021:0419.26C1.21.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Richter am Amtsgericht
Der Beschluss der Eigentümerversammlung vom 16.12.2020 zu dem Tagesordnungspunkt 4 (a) wird für ungültig erklärt. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger zu 59 % und die Beklagten zu 41 %.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Beiden Seiten wird nachgelassen, die Vollstreckung durch die jeweils andere Partei durch Sicherheitsleistung i.H.v. 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abzuwenden, sofern nicht die jeweils andere Partei vor der Vollstreckung Sicherheit i.H.v. 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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