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21 C 67/21•Amtsgericht Mettmann, 2021-01-25, 21 C 67/21
21 C 67/21Gericht erster Instanz25.01.2021
Entscheidungsdatum: 2021-01-25
Aktenzeichen: 21 C 67/21
ECLI: ECLI:DE:AGME1:2021:0125.21C67.21.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Richterin
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Klägerin wird nachgelassen, die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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