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22 C 96/20•Amtsgericht Mettmann, 2020-12-16, 22 C 96/20
22 C 96/20Gericht erster Instanz16.12.2020
Entscheidungsdatum: 2020-12-16
Aktenzeichen: 22 C 96/20
ECLI: ECLI:DE:AGME1:2020:1216.22C96.20.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Richterin am Amtsgericht
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits hat der Kläger zu tragen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Dem Kläger wird nachgelassen, die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des aufgrund des Urteils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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