Amtsgericht Mettmann, 2020-05-05, 45 F 291/19

45 F 291/19Gericht erster Instanz05.05.2020

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Mettmann — 45 F 291/19 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2020-05-05

Aktenzeichen: 45 F 291/19

ECLI: ECLI:DE:AGME1:2020:0505.45F291.19.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: Richterin am Amtsgericht

Tenor

  1. Der Antragsgegner wird verpflichtet, an die Antragstellerin 466 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 25.07.2019 zu zahlen. Der Antragsgegner wird verpflichtet, die Antragstellerin von Gebührenansprüchen der Rechtsanwältin Dieckmann in Höhe von 41,77 € freizustellen.

  2. Der Widerantrag wird zurückgewiesen.

  3. Der Antragsgegner trägt die Kosten des Verfahrens.

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