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45 F 291/19•Amtsgericht Mettmann, 2020-05-05, 45 F 291/19
45 F 291/19Gericht erster Instanz05.05.2020
Entscheidungsdatum: 2020-05-05
Aktenzeichen: 45 F 291/19
ECLI: ECLI:DE:AGME1:2020:0505.45F291.19.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Richterin am Amtsgericht
Der Antragsgegner wird verpflichtet, an die Antragstellerin 466 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 25.07.2019 zu zahlen. Der Antragsgegner wird verpflichtet, die Antragstellerin von Gebührenansprüchen der Rechtsanwältin Dieckmann in Höhe von 41,77 € freizustellen.
Der Widerantrag wird zurückgewiesen.
Der Antragsgegner trägt die Kosten des Verfahrens.
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