Amtsgericht Mettmann, 2020-02-06, 32 OWI 251/19

32 OWI 251/19Gericht erster Instanz06.02.2020

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Mettmann — 32 OWI 251/19 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2020-02-06

Aktenzeichen: 32 OWI 251/19

ECLI: ECLI:DE:AGME1:2020:0206.32OWI251.19.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Richter in am Amtsgericht

Tenor

Die Betroffene wird wegen fahrlässiger Missachtung des Rotlichts der Lichtzeichenanlage, wobei es zu einem Unfall kam, zu einer Geldbuße von 240,00 EUR verurteilt.

Die Kosten des Verfahrens und ihre notwendigen Auslagen trägt die Betroffene

(§§ 37 Abs. 2, 1 Abs. 2, 49 StVO, 24 StVG, 132.2 BKat).

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