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32 OWI 251/19•Amtsgericht Mettmann, 2020-02-06, 32 OWI 251/19
32 OWI 251/19Gericht erster Instanz06.02.2020
Entscheidungsdatum: 2020-02-06
Aktenzeichen: 32 OWI 251/19
ECLI: ECLI:DE:AGME1:2020:0206.32OWI251.19.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Richter in am Amtsgericht
Die Betroffene wird wegen fahrlässiger Missachtung des Rotlichts der Lichtzeichenanlage, wobei es zu einem Unfall kam, zu einer Geldbuße von 240,00 EUR verurteilt.
Die Kosten des Verfahrens und ihre notwendigen Auslagen trägt die Betroffene
(§§ 37 Abs. 2, 1 Abs. 2, 49 StVO, 24 StVG, 132.2 BKat).
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