22 C 100/19•Amtsgericht Mettmann, 2019-08-07, 22 C 100/19
Amtsgericht Mettmann, 2019-08-07, 22 C 100/19
22 C 100/19Gericht erster Instanz07.08.2019
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Mettmann — 22 C 100/19 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2019-08-07
Aktenzeichen: 22 C 100/19
ECLI: ECLI:DE:AGME1:2019:0807.22C100.19.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Richter
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits hat die Klägerin zu tragen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung i.H.v. 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung i.H.v. 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages Sicherheit leistet.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.