25 C 477/15•Amtsgericht Mettmann, 2016-09-12, 25 C 477/15
Amtsgericht Mettmann, 2016-09-12, 25 C 477/15
25 C 477/15Gericht erster Instanz12.09.2016
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Mettmann — 25 C 477/15 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2016-09-12
Aktenzeichen: 25 C 477/15
ECLI: ECLI:DE:AGME1:2016:0912.25C477.15.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Richterin G
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Klägerin wird nachgelassen die Vollstreckung des Beklagten durch Sicherheitsleistung i. H. v. 110 % des beizutreibenden Betrages abzuwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
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