Amtsgericht Mettmann, 2012-10-11, 22 C 90/12

22 C 90/12Gericht erster Instanz11.10.2012

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Mettmann — 22 C 90/12 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2012-10-11

Aktenzeichen: 22 C 90/12

ECLI: ECLI:DE:AGME1:2012:1011.22C90.12.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Richter am Amtsgericht

Tenor

  1. Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an den Kläger Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz für einen Betrag von 21,84 € vom 09.12.2011 bis zum 04.07.2012 zu zahlen.

  2. Die Kosten des Rechtsstreites werden dem Kläger auferlegt.

  3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leisten.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.