42 VIII 1197•Amtsgericht Mettmann, 1993-12-17, 42 VIII 1197
Amtsgericht Mettmann, 1993-12-17, 42 VIII 1197
42 VIII 1197Gericht erster Instanz17.12.1993
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Mettmann — 42 VIII 1197 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 1993-12-17
Aktenzeichen: 42 VIII 1197
ECLI: ECLI:DE:AGME1:1993:1217.42VIII1197.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Einzelrichter
Tenor
In der Vormundschaftssache
werden die Anträge des Vaters aus der Schrift vom 02.09.1993; mit denen er die Anbahnung eines Umgangskontaktes zu dem betroffenen Kind anstrebt, zurückgewiesen.
Die Gerichtskosten werden dem Vater auferlegt; eine wechselseitige Erstattung außergerichtlicher Kosten findet nicht statt.
Geschäftswert.: DM 5.000,00.
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