Amtsgericht Lünen, 2020-11-24, 8 C 26/20

8 C 26/20Gericht erster Instanz24.11.2020

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Lünen — 8 C 26/20 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2020-11-24

Aktenzeichen: 8 C 26/20

ECLI: ECLI:DE:AGLUEN:2020:1124.8C26.20.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 8

Normen: BGB § 573 Abs. 1, 2 Nr. 1

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits hat die Klägerin zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Klägerin bleibt nachgelassen, die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht der Beklagte selbst vorher Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

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