7 C 126/04•Amtsgericht Lünen, 2005-01-18, 7 C 126/04
Amtsgericht Lünen, 2005-01-18, 7 C 126/04
7 C 126/04Gericht erster Instanz18.01.2005
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Lünen — 7 C 126/04 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2005-01-18
Aktenzeichen: 7 C 126/04
ECLI: ECLI:DE:AGLUEN:2005:0118.7C126.04.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 7. Zivillabteilung
Tenor
Klage wird abgewiesen.
Der Kläger hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
Das Urteil ist für die Beklagten vorläufig vollstreckbar.
Dem Kläger wird nachgelassen, die Vollstreckung durch die Beklagten
gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrags abzuwenden, wenn nicht die Beklagten vor
Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu
vollstreckenden Betrags leisten.
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