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93 C 11/25•Amtsgericht Lüdenscheid, 2025-06-25, 93 C 11/25
93 C 11/25Gericht erster Instanz25.06.2025
1. Zu den Voraussetzungen eines Anspruchs auf immateriellen Schadensersatz bei Weitergabe von Positivdaten an eine Auskunftei.2. Zu den Gründen der Ablehnung des Urteils des Landgerichts Lübeck vom 23.01.2025 - 15 O 262/23.
Entscheidungsdatum: 2025-06-25
Aktenzeichen: 93 C 11/25
ECLI: ECLI:DE:AGLUED:2025:0625.93C11.25.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Richter am Amtsgericht
Normen: DSGVO Art. 82 Abs. 1
Die Klage wird abgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 Prozent des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 Prozent des jeweils zu vollstreckenden Betrags leistet.
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