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5 F 194/16•Amtsgericht Lüdenscheid, 2021-07-08, 5 F 194/16
5 F 194/16Gericht erster Instanz08.07.2021
Entscheidungsdatum: 2021-07-08
Aktenzeichen: 5 F 194/16
ECLI: ECLI:DE:AGLUED:2021:0708.5F194.16.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Familiengericht
Der Beschluss des Familiengerichts vom 24.11.2020, durch den gegen die Mutter vier Ordnungsgelder in Höhe von jeweils 800 € verhängt worden sind, wird auf die sofortige Beschwerde der Mutter hin aufgehoben.
Die Anträge des Vaters, gegen die Mutter wegen Nichtgewährung des Umgangs am 09.10.2020, 16.10.2020, 23.10.2020 und 30.10.2020 Ordnungsmittel zu verhängen, werden zurückgewiesen.
Der sofortigen Beschwerde des Vaters gegen den genannten Beschluss vom 24.11.2020 wird nicht abgeholfen. Insoweit wird die Sache dem Oberlandesgericht Hamm zur Entscheidung vorgelegt.
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