Amtsgericht Lüdenscheid, 2020-11-24, 5 F 194/16

5 F 194/16Gericht erster Instanz24.11.2020

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Lüdenscheid — 5 F 194/16 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2020-11-24

Aktenzeichen: 5 F 194/16

ECLI: ECLI:DE:AGLUED:2020:1124.5F194.16.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: Familiengericht

Tenor

I.

Gegen die Mutter werden wegen Verstoßes gegen Nr. 4 der Umgangsregelung vom 20.05.2020 (erlassen am 22.05.2020) folgende Ordnungsmittel festgesetzt:

wegen des Verstoßes vom 09.10.2020 ein Ordnungsgeld in Höhe von 800 € ,

wegen des Verstoßes vom 16.10.2020 ein Ordnungsgeld in Höhe von 800 €,

wegen des Verstoßes vom 23.10.2020 ein Ordnungsgeld in Höhe von 800 €,

wegen des Verstoßes vom 30.10.2020 ein Ordnungsgeld in Höhe von 800 €.

Für den Fall, dass das Ordnungsgeld nicht beigetrieben werden kann, wird jeweils je 100 € Ordnungsgeld ein Tag Ordnungshaft angeordnet.

II.

Die Kosten des Verfahrens werden der Mutter auferlegt.

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