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93 C 75/20•Amtsgericht Lüdenscheid, 2020-11-19, 93 C 75/20
93 C 75/20Gericht erster Instanz19.11.2020
Entscheidungsdatum: 2020-11-19
Aktenzeichen: 93 C 75/20
ECLI: ECLI:DE:AGLUED:2020:1119.93C75.20.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Zivilgericht
Das Amtsgericht Lüdenscheid erklärt sich für örtlich unzuständig und verweist den Rechtsstreit auf den Hilfsantrag der Klägerin mit Zustimmung der Beklagten an das Amtsgericht Olpe.
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