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91 C 105/18•Amtsgericht Lüdenscheid, 2020-11-19, 91 C 105/18
91 C 105/18Gericht erster Instanz19.11.2020
Entscheidungsdatum: 2020-11-19
Aktenzeichen: 91 C 105/18
ECLI: ECLI:DE:AGLUED:2020:1119.91C105.18.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Zivilabteilung
Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an den Kläger 34,99 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 00.00.0000 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Parteien können die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 110% des jeweils auf Grund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die vollstreckende Partei vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
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