Amtsgericht Lüdenscheid, 2011-09-23, 93 C 21/11

93 C 21/11Gericht erster Instanz23.09.2011

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Lüdenscheid — 93 C 21/11 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2011-09-23

Aktenzeichen: 93 C 21/11

ECLI: ECLI:DE:AGLUED:2011:0923.93C21.11.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Abt. 93 C des Amtsgerichts

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung von 110 % des beizu-treibenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leisten.

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