5 F 56/05•Amtsgericht Lüdenscheid, 2005-06-08, 5 F 56/05
Amtsgericht Lüdenscheid, 2005-06-08, 5 F 56/05
5 F 56/05Gericht erster Instanz08.06.2005
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Lüdenscheid — 5 F 56/05 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2005-06-08
Aktenzeichen: 5 F 56/05
ECLI: ECLI:DE:AGLUED:2005:0608.5F56.05.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: hat das Amtsgericht - Familiengericht - Lüdenscheid
Tenor
Die am 13.08.1999 vor dem Standesbeamten in N (Heiratseintrag Nr. ##/####) geschlossene Ehe der Parteien wird geschieden.
Von dem bei der Landesversicherungsanstalt Westfalen in N2 unter der Versiche-rungsnummer ###### geführten Rentenkonto des Antragsgegners werden auf das bei der Landesversicherungsanstalt Westfalen in N2 unter der Versicherungsnummer ###### geführte Rentenkonto der Antragstellerin Anwartschaften in der gesetzlichen Rentenversicherung in Höhe von monatlich
40,91 € übertragen,
wovon 4,94 € zum Ausgleich unverfallbarer Anwartschaften des Antragsgegners auf Leistungen aus einer Lebensversicherung gemäß § 3 b Abs. 1 Nr. 1 VAHRG bestimmt sind.
Bezugszeitpunkt ist: 31.01.2005.
Die Umrechnung in Entgeltpunkte wird angeordnet.
Die Kosten des Verfahrens werden gegeneinander aufgehoben.
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