Amtsgericht Lüdenscheid, 2005-06-08, 5 F 56/05

5 F 56/05Gericht erster Instanz08.06.2005

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Lüdenscheid — 5 F 56/05 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2005-06-08

Aktenzeichen: 5 F 56/05

ECLI: ECLI:DE:AGLUED:2005:0608.5F56.05.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: hat das Amtsgericht - Familiengericht - Lüdenscheid

Tenor

Die am 13.08.1999 vor dem Standesbeamten in N (Heiratseintrag Nr. ##/####) geschlossene Ehe der Parteien wird geschieden.

Von dem bei der Landesversicherungsanstalt Westfalen in N2 unter der Versiche-rungsnummer ###### geführten Rentenkonto des Antragsgegners werden auf das bei der Landesversicherungsanstalt Westfalen in N2 unter der Versicherungsnummer ###### geführte Rentenkonto der Antragstellerin Anwartschaften in der gesetzlichen Rentenversicherung in Höhe von monatlich

40,91 € übertragen,

wovon 4,94 € zum Ausgleich unverfallbarer Anwartschaften des Antragsgegners auf Leistungen aus einer Lebensversicherung gemäß § 3 b Abs. 1 Nr. 1 VAHRG bestimmt sind.

Bezugszeitpunkt ist: 31.01.2005.

Die Umrechnung in Entgeltpunkte wird angeordnet.

Die Kosten des Verfahrens werden gegeneinander aufgehoben.

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