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41 XIV(L) 294/22 Sch•Amtsgericht Lippstadt, 2022-08-15, 41 XIV(L) 294/22 Sch
41 XIV(L) 294/22 SchGericht erster Instanz15.08.2022
Entscheidungsdatum: 2022-08-15
Aktenzeichen: 41 XIV(L) 294/22 Sch
ECLI: ECLI:DE:AGLP:2022:0815.41XIV.L294.22SCH.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Betreuungsgericht
Die zwangsweise Behandlung des Betroffenen wird längstens bis zum 08.12.2022 genehmigt.
Die Genehmigung erfolgt zur Behandlung mit Zypadhera bis zu 300 mg intramuskulär 14-tägig oder - bei Auftreten von Nebenwirkungen - Haldol bis zu 150 mg intramuskulär 14-tägig, jewels einschließlich der notwendigen Begleituntersuchungen wie EKG-Ableitung oder Blutentnahme.
Die Zwangsbehandlung ist ausschließlich von einem Arzt durchzuführen und zu dokumentieren.
Zum berufsmäßigen Verfahrenspfleger bleibt Herr Rechtsanwalt C bestellt.
Diese Entscheidung ist sofort wirksam.
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