Amtsgericht Lippstadt, 2022-08-15, 41 XIV(L) 294/22 Sch

41 XIV(L) 294/22 SchGericht erster Instanz15.08.2022

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Lippstadt — 41 XIV(L) 294/22 Sch — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2022-08-15

Aktenzeichen: 41 XIV(L) 294/22 Sch

ECLI: ECLI:DE:AGLP:2022:0815.41XIV.L294.22SCH.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: Betreuungsgericht

Tenor

Die zwangsweise Behandlung des Betroffenen wird längstens bis zum 08.12.2022 genehmigt.

Die Genehmigung erfolgt zur Behandlung mit Zypadhera bis zu 300 mg intramuskulär 14-tägig oder - bei Auftreten von Nebenwirkungen - Haldol bis zu 150 mg intramuskulär 14-tägig, jewels einschließlich der notwendigen Begleituntersuchungen wie EKG-Ableitung oder Blutentnahme.

Die Zwangsbehandlung ist ausschließlich von einem Arzt durchzuführen und zu dokumentieren.

Zum berufsmäßigen Verfahrenspfleger bleibt Herr Rechtsanwalt C bestellt.

Diese Entscheidung ist sofort wirksam.

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