Amtsgericht Lübbecke, 2019-07-16, 12 F 169/18

12 F 169/18Gericht erster Instanz16.07.2019

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Lübbecke — 12 F 169/18 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2019-07-16

Aktenzeichen: 12 F 169/18

ECLI: ECLI:DE:AGLK:2019:0716.12F169.18.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: Familiengericht

Tenor

Die am 00.00.1978 vor dem Standesamt P. zur Heiratsregister-Nr. geschlossene Ehe zwischen dem Antragsteller und der Antragsgegnerin wird geschieden.

Hinsichtlich der Folgesache nachehelicher Unterhalt bleibt der Teilversäumnisbeschluss vom 20.02.2019 aufrechterhalten.

| | Im Wege der externen Teilung wird zu Lasten des Anrechts des Antragstellers bei der Landesamt für Besoldung und Versorgung Nordrhein-Westfalen (Vers. Nr. ) zugunsten der Antragsgegnerin ein Anrecht in Höhe von 1.384,29 Euro monatlich auf dem vorhandenen Konto bei der Deutschen Rentenversicherung Westfalen, bezogen auf den 31.07.2018, begründet. Der Ausgleichswert ist in Entgeltpunkte umzurechnen.

Im Wege der internen Teilung wird zu Lasten des Anrechts der Antragsgegnerin bei der Deutschen Rentenversicherung Westfalen (Vers. Nr. ) zugunsten des Antragstellers ein Anrecht in Höhe von 3,9380 Entgeltpunkten auf ein zu begründendes Konto bei der Deutschen Rentenversicherung Bund, bezogen auf den 31.07.2018. 2018, übertragen. | | --- | --- |

Die Kosten des Verfahrens tragen die Antragsgegnerin zu 4/5 und der Antragsteller zu 1/5.

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