11 F 86/12•Amtsgericht Lübbecke, 2014-05-15, 11 F 86/12
Amtsgericht Lübbecke, 2014-05-15, 11 F 86/12
11 F 86/12Gericht erster Instanz15.05.2014
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Lübbecke — 11 F 86/12 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2014-05-15
Aktenzeichen: 11 F 86/12
ECLI: ECLI:DE:AGLK:2014:0515.11F86.12.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Amtsgericht - Familiengericht
Tenor
Das Aufenthaltsbestimmungsrecht, die Sorge für die schulischen Angelegenheiten sowie das Recht der Antragstellung nach § 27 KJHG für die Kinder P. D., geb. am 00.00.2010 und Z. D., geb. am 00.00.2004 wird auf den Vater übertragen.
Im Übrigen besteht die gemeinsame elterliche Sorge fort.
Die Kosten des Verfahrens werden gegeneinander aufgehoben; außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.
Verfahrenswert: 5.000,00 EUR (§ 45 FamGKG).
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