Amtsgericht Lübbecke, 2014-05-15, 11 F 86/12

11 F 86/12Gericht erster Instanz15.05.2014

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Lübbecke — 11 F 86/12 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2014-05-15

Aktenzeichen: 11 F 86/12

ECLI: ECLI:DE:AGLK:2014:0515.11F86.12.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: Amtsgericht - Familiengericht

Tenor

Das Aufenthaltsbestimmungsrecht, die Sorge für die schulischen Angelegenheiten sowie das Recht der Antragstellung nach § 27 KJHG für die Kinder P. D., geb. am 00.00.2010 und Z. D., geb. am 00.00.2004 wird auf den Vater übertragen.

Im Übrigen besteht die gemeinsame elterliche Sorge fort.

Die Kosten des Verfahrens werden gegeneinander aufgehoben; außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.

Verfahrenswert: 5.000,00 EUR (§ 45 FamGKG).

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