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3 F 321/23•Amtsgericht Blomberg, 2024-08-12, 3 F 321/23
3 F 321/23Gericht erster Instanz12.08.2024
Entscheidungsdatum: 2024-08-12
Aktenzeichen: 3 F 321/23
ECLI: ECLI:DE:AGLIP:2024:0812.3F321.23.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Familiengericht
Die Anträge werden als unzulässig verworfen.
Die Kosten des Verfahrens trägt die Antragstellerin.
Der Verfahrenswert wird auf bis zu 40.000,00 EUR festgesetzt.
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