Amtsgericht Blomberg, 2011-10-28, 4 C 137/09

4 C 137/09Gericht erster Instanz28.10.2011

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Blomberg — 4 C 137/09 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2011-10-28

Aktenzeichen: 4 C 137/09

ECLI: ECLI:DE:AGLIP:2011:1028.4C137.09.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Einzelrichter

Tenor

Das Versäumnisurteil des Amtsgerichts Blomberg vom 18.12.2009, Az. 4 C 137/09, wird aufrechterhalten.

Die Widerklage wird abgewiesen.

Die Beklagten tragen die weiteren Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages. Die Vollstreckung aus dem Versäumnisurteil darf nur fortgesetzt werden, wenn die Sicherheit geleistet ist.

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