4 C 137/09•Amtsgericht Blomberg, 2011-10-28, 4 C 137/09
Amtsgericht Blomberg, 2011-10-28, 4 C 137/09
4 C 137/09Gericht erster Instanz28.10.2011
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Blomberg — 4 C 137/09 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2011-10-28
Aktenzeichen: 4 C 137/09
ECLI: ECLI:DE:AGLIP:2011:1028.4C137.09.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Einzelrichter
Tenor
Das Versäumnisurteil des Amtsgerichts Blomberg vom 18.12.2009, Az. 4 C 137/09, wird aufrechterhalten.
Die Widerklage wird abgewiesen.
Die Beklagten tragen die weiteren Kosten des Rechtsstreits.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages. Die Vollstreckung aus dem Versäumnisurteil darf nur fortgesetzt werden, wenn die Sicherheit geleistet ist.
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