1 Cs 37 Js 86/07•Amtsgericht Blomberg, 2007-05-08, 1 Cs 37 Js 86/07
Amtsgericht Blomberg, 2007-05-08, 1 Cs 37 Js 86/07
1 Cs 37 Js 86/07Gericht erster Instanz08.05.2007
Regest
Die fahrlässige Begehung des Duldens des Fahrens ohne Fahrerlaubnis setzt ein vorwerfbares Nichtwissen voraus. Ein Vater, der bauliche - die Erlaubnispflicht begründende - Veränderungen an der durch seinen Sohn allein genutzten Mofa nicht bemerkt hat, ist nicht nach § 21 Abs, 2 Nr. 1 StVG zu bestrafen, wenn für ihn keine konkreten Verdachtsmomente bestanden haben.
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Blomberg — 1 Cs 37 Js 86/07 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2007-05-08
Aktenzeichen: 1 Cs 37 Js 86/07
ECLI: ECLI:DE:AGLIP:2007:0508.1CS37JS86.07.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Strafrichter
Normen: § 21 Abs. 2 Nr. 1 StVG
Leitsätze
Die fahrlässige Begehung des Duldens des Fahrens ohne Fahrerlaubnis setzt ein vorwerfbares Nichtwissen voraus. Ein Vater, der bauliche - die Erlaubnispflicht begründende - Veränderungen an der durch seinen Sohn allein genutzten Mofa nicht bemerkt hat, ist nicht nach § 21 Abs, 2 Nr. 1 StVG zu bestrafen, wenn für ihn keine konkreten Verdachtsmomente bestanden haben.
Tenor
Der Angeklagte wird freigesprochen.
Die Kosten des Verfahrens und die notwendigen Auslagen des Angeklagten trägt die Staatskasse.
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