4 C 541/04•Amtsgericht Blomberg, 2005-07-19, 4 C 541/04
Amtsgericht Blomberg, 2005-07-19, 4 C 541/04
4 C 541/04Gericht erster Instanz19.07.2005
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Blomberg — 4 C 541/04 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2005-07-19
Aktenzeichen: 4 C 541/04
ECLI: ECLI:DE:AGLIP:2005:0719.4C541.04.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Richter
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits werden der Klägerin auferlegt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Der Klägerin wird nachgelassen, die Kostenvollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120% des jeweils beizutreibenden Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leisten.
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