4 C 76/18•Amtsgericht Lüdinghausen, 2018-10-11, 4 C 76/18
Amtsgericht Lüdinghausen, 2018-10-11, 4 C 76/18
4 C 76/18Gericht erster Instanz11.10.2018
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Lüdinghausen — 4 C 76/18 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2018-10-11
Aktenzeichen: 4 C 76/18
ECLI: ECLI:DE:AGLH:2018:1011.4C76.18.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Amtsgericht
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Klägerin hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Klägerin bleibt jedoch nachgelassen, die Zwangsvollstreckung gegen Sicherheitsleistung iHv 110% des aus dem Urteil vollstreckbaren Betrags abzuwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Zwangsvollstreckung Sicherheit iHv 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrags leisten.
Der Streitwert wird auf 10.680,00 EUR festgesetzt.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.