Amtsgericht Lüdinghausen, 2018-10-11, 4 C 76/18

4 C 76/18Gericht erster Instanz11.10.2018

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Lüdinghausen — 4 C 76/18 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2018-10-11

Aktenzeichen: 4 C 76/18

ECLI: ECLI:DE:AGLH:2018:1011.4C76.18.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Amtsgericht

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Klägerin hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Klägerin bleibt jedoch nachgelassen, die Zwangsvollstreckung gegen Sicherheitsleistung iHv 110% des aus dem Urteil vollstreckbaren Betrags abzuwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Zwangsvollstreckung Sicherheit iHv 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrags leisten.

Der Streitwert wird auf 10.680,00 EUR festgesetzt.

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