19 OWi-89 Js 2283/15-214/15•Amtsgericht Lüdinghausen, 2016-01-18, 19 OWi-89 Js 2283/15-214/15
Amtsgericht Lüdinghausen, 2016-01-18, 19 OWi-89 Js 2283/15-214/15
19 OWi-89 Js 2283/15-214/15Gericht erster Instanz18.01.2016
Regest
Kein Absehen vom Fahrverbot bei einer Betroffenen mit zwei ausgeübten Berufen bei einem Familiennettoeinkommen von rund 5000 Euro, wenn weder Existenzgefährdung und noch Arbeitsplatzverlust konkret drohen.
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Lüdinghausen — 19 OWi-89 Js 2283/15-214/15 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2016-01-18
Aktenzeichen: 19 OWi-89 Js 2283/15-214/15
ECLI: ECLI:DE:AGLH:2016:0118.19OWI89JS2283.15.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Amtsgericht
Leitsätze
Kein Absehen vom Fahrverbot bei einer Betroffenen mit zwei ausgeübten Berufen bei einem Familiennettoeinkommen von rund 5000 Euro, wenn weder Existenzgefährdung und noch Arbeitsplatzverlust konkret drohen.
Tenor
Die Betroffene wird wegen fahrlässiger Unterschreitung des erforderlichen Sicherheitsabstandes zu einer Geldbuße von 185,00 EUR verurteilt.
Der Betroffenen wird für die Dauer von einem Monat verboten, Kraftfahrzeuge jeder Art im öffentlichen Straßenverkehr zu führen.
Das Fahrverbot wird erst wirksam, wenn der Führerschein nach Rechtskraft des Urteils in amtliche Verwahrung gelangt, spätestens jedoch mit Ablauf von vier Monaten seit Eintritt der Rechtskraft.
Die Kosten des Verfahrens und ihre notwendigen Auslagen trägt die Betroffene.
(§§ 4 I, 49 StVO, 24, 25 StVG, 2 BKatV).
Tatbestandsnummer: 104 608
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