Amtsgericht Lüdinghausen, 2014-01-24, 17 F 9/13

17 F 9/13Gericht erster Instanz24.01.2014

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Lüdinghausen — 17 F 9/13 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2014-01-24

Aktenzeichen: 17 F 9/13

ECLI: ECLI:DE:AGLH:2014:0124.17F9.13.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: Amtsgericht

Tenor

Die am XXXXX vor dem Standesamt XXXX unter der Heiratsregisternummer XXXXX geschlossene Ehe der Beteiligten wird geschieden.

| | Im Wege der internen Teilung wird zu Lasten des Anrechts des Antragstellers bei der XXXX (Vers. Nr. XXX) zugunsten der Antragsgegnerin ein Anrecht in Höhe von 20 Entgeltpunkten auf das vorhandene Konto XXX bei der XXXX, bezogen auf den XXXX, übertragen. Im Übrigen findet der Versorgungsausgleich hinsichtlich dieses Anrechts nicht statt.

Hinsichtlich des Anrechts des Antragstellers bei der XXX (Vers.-Nr. XXXX) findet der Versorgungsausgleich nicht statt.

Im Wege der internen Teilung wird zu Lasten des Anrechts der Antragsgegnerin bei der XXXX (Vers. Nr. XXXX) zugunsten des Antragstellers ein Anrecht in Höhe von 2,5937 Entgeltpunkten auf das vorhandene Konto XXXX bei der XXXX, bezogen auf den XXXX , übertragen.

Im Wege der internen Teilung wird zu Lasten des Anrechts der Antragsgegnerin bei der XXXX (Vers. Nr. XXXX) zugunsten des Antragstellers ein Anrecht in Höhe von 72,63 Euro , bezogen auf den XXXX, übertragen. | | --- | --- |

Die Kosten des Verfahrens werden gegeneinander aufgehoben.

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