Amtsgericht Lüdinghausen, 2013-01-28, 19 OWi-89 Js 1772/12-216/12

19 OWi-89 Js 1772/12-216/12Gericht erster Instanz28.01.2013

Regest

Kann eine Abstandsunterschreitung auf einer Strecke von nur 110 bis 120 m festgestellt werden, so reicht dies nicht aus, einen vorwerfbaren Abstandsverstoß feststellen zu können.

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Lüdinghausen — 19 OWi-89 Js 1772/12-216/12 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2013-01-28

Aktenzeichen: 19 OWi-89 Js 1772/12-216/12

ECLI: ECLI:DE:AGLH:2013:0128.19OWI89JS1772.12.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Strafabteilung

Normen: §§ 4, 49 StVO, 24 StVG

Leitsätze

Kann eine Abstandsunterschreitung auf einer Strecke von nur 110 bis 120 m festgestellt werden, so reicht dies nicht aus, einen vorwerfbaren Abstandsverstoß feststellen zu können.

Tenor

Der Betroffene wird auf Kosten der Staatskasse, die auch seine notwendigen Auslagen trägt, freigesprochen.

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