19 OWi-89 Js 1772/12-216/12•Amtsgericht Lüdinghausen, 2013-01-28, 19 OWi-89 Js 1772/12-216/12
Amtsgericht Lüdinghausen, 2013-01-28, 19 OWi-89 Js 1772/12-216/12
19 OWi-89 Js 1772/12-216/12Gericht erster Instanz28.01.2013
Regest
Kann eine Abstandsunterschreitung auf einer Strecke von nur 110 bis 120 m festgestellt werden, so reicht dies nicht aus, einen vorwerfbaren Abstandsverstoß feststellen zu können.
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Lüdinghausen — 19 OWi-89 Js 1772/12-216/12 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2013-01-28
Aktenzeichen: 19 OWi-89 Js 1772/12-216/12
ECLI: ECLI:DE:AGLH:2013:0128.19OWI89JS1772.12.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Strafabteilung
Normen: §§ 4, 49 StVO, 24 StVG
Leitsätze
Kann eine Abstandsunterschreitung auf einer Strecke von nur 110 bis 120 m festgestellt werden, so reicht dies nicht aus, einen vorwerfbaren Abstandsverstoß feststellen zu können.
Tenor
Der Betroffene wird auf Kosten der Staatskasse, die auch seine notwendigen Auslagen trägt, freigesprochen.
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