19 OWi-89 Js 1648/12-197/12•Amtsgericht Lüdinghausen, 2013-01-14, 19 OWi-89 Js 1648/12-197/12
Amtsgericht Lüdinghausen, 2013-01-14, 19 OWi-89 Js 1648/12-197/12
19 OWi-89 Js 1648/12-197/12Gericht erster Instanz14.01.2013
Regest
Ein Fahrverbot kann auch auf Kraftfahrzeuge mit mehr als 100 PS Motorkraft beschränkt werden.
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Lüdinghausen — 19 OWi-89 Js 1648/12-197/12 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2013-01-14
Aktenzeichen: 19 OWi-89 Js 1648/12-197/12
ECLI: ECLI:DE:AGLH:2013:0114.19OWI89JS1648.12.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Strafgericht
Leitsätze
Ein Fahrverbot kann auch auf Kraftfahrzeuge mit mehr als 100 PS Motorkraft beschränkt werden.
Tenor
Der Betroffene wird wegen fahrlässiger Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit zu einer Geldbuße von 500,00 EUR verurteilt.
Dem Betroffenen wird für die Dauer von einem Monat verboten, Kraftfahrzeuge mit mehr als 100 PS Motorkraft im öffentlichen Straßenverkehr zu führen.
Das Fahrverbot wird erst wirksam, wenn der Führerschein nach Rechtskraft des Urteils in amtliche Verwahrung gelangt, spätestens jedoch mit Ablauf von vier Monaten seit Eintritt der Rechtskraft.
Die Kosten des Verfahrens und seine notwendigen Auslagen trägt der Betroffene (§§ 3 III, 49 StVO, 24, 25 StVG, 2 BKatV).
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.