Amtsgericht Lüdinghausen, 2011-09-23, 12 C 86/11

12 C 86/11Gericht erster Instanz23.09.2011

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Lüdinghausen — 12 C 86/11 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2011-09-23

Aktenzeichen: 12 C 86/11

ECLI: ECLI:DE:AGLH:2011:0923.12C86.11.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Zivilgericht

Tenor

Die Klage wird mit dem Hauptantrag als unbegründet und mit dem Hilfsantrag als unzulässig abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Dem Kläger bleibt nachgelassen, die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Gegenseite zuvor Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

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