Amtsgericht Lüdinghausen, 2008-09-22, 19 OWi 89 Js 850/08 - 89/08

19 OWi 89 Js 850/08 - 89/08Gericht erster Instanz22.09.2008

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Lüdinghausen — 19 OWi 89 Js 850/08 - 89/08 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2008-09-22

Aktenzeichen: 19 OWi 89 Js 850/08 - 89/08

ECLI: ECLI:DE:AGLH:2008:0922.19OWI89JS850.08.8.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Strafgericht

Tenor

Der Betroffene wird wegen fahrlässiger Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit zu einer Geldbuße von 80 EUR verurteilt.

Dem Betroffenen wird für die Dauer von 1 Monat verboten, Kraftfahrzeuge jeder Art im öffentlichen Straßenverkehr zu führen.

Das Fahrverbot wird erst wirksam, wenn der Führerschein nach Rechtskraft des Urteils in amtliche Verwahrung gelangt, spätestens jedoch mit Ablauf von vier Monaten seit Eintritt der Rechtskraft.

Die Kosten des Verfahrens und seine notwendigen Auslagen trägt der Betroffene (41 II, 49StVO, 24, 25 StVG).

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