9 Ds 82 Js 2342/08 - 70/08•Amtsgericht Lüdinghausen, 2008-07-15, 9 Ds 82 Js 2342/08 - 70/08
Amtsgericht Lüdinghausen, 2008-07-15, 9 Ds 82 Js 2342/08 - 70/08
9 Ds 82 Js 2342/08 - 70/08Gericht erster Instanz15.07.2008
Regest
Eine 10stündige anerkannte Verkehrstherapie bei einem Verkehrspsychologen lässt nach einer Trunkenheitsfahrt eines bereits einschlägig vorbelasteten Täters nicht automatisch den Eignungsmangel entfallen, kann aber zu einer Verkürzung der festzusetzenden Sperre führen (hier: 4 Monate Verkürzung)
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Lüdinghausen — 9 Ds 82 Js 2342/08 - 70/08 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2008-07-15
Aktenzeichen: 9 Ds 82 Js 2342/08 - 70/08
ECLI: ECLI:DE:AGLH:2008:0715.9DS82JS2342.08.70.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 9. Strafabteilung
Leitsätze
Eine 10stündige anerkannte Verkehrstherapie bei einem Verkehrspsychologen lässt nach einer Trunkenheitsfahrt eines bereits einschlägig vorbelasteten Täters nicht automatisch den Eignungsmangel entfallen, kann aber zu einer Verkürzung der festzusetzenden Sperre führen (hier: 4 Monate Verkürzung)
Tenor
Der Angeklagte wird wegen fahrlässiger Trunkenheit im Straßenverkehr zu einer Geldstrafe von 50 Tagessätzen in Höhe von jeweils 15 Euro verurteilt.
Ihm wird die Fahrerlaubnis entzogen. Sein Führerschein wird eingezogen.
Vor Ablauf von noch acht Monaten darf ihm keine neue Fahrerlaubnis erteilt werden.
Der Angeklagte trägt die Kosten des Verfahrens.
Angewendete Vorschriften: §§ 316 I, II, 69, 69a StGB.
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