Amtsgericht Lüdinghausen, 2008-07-15, 9 Ds 82 Js 2342/08 - 70/08

9 Ds 82 Js 2342/08 - 70/08Gericht erster Instanz15.07.2008

Regest

Eine 10stündige anerkannte Verkehrstherapie bei einem Verkehrspsychologen lässt nach einer Trunkenheitsfahrt eines bereits einschlägig vorbelasteten Täters nicht automatisch den Eignungsmangel entfallen, kann aber zu einer Verkürzung der festzusetzenden Sperre führen (hier: 4 Monate Verkürzung)

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Lüdinghausen — 9 Ds 82 Js 2342/08 - 70/08 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2008-07-15

Aktenzeichen: 9 Ds 82 Js 2342/08 - 70/08

ECLI: ECLI:DE:AGLH:2008:0715.9DS82JS2342.08.70.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 9. Strafabteilung

Leitsätze

Eine 10stündige anerkannte Verkehrstherapie bei einem Verkehrspsychologen lässt nach einer Trunkenheitsfahrt eines bereits einschlägig vorbelasteten Täters nicht automatisch den Eignungsmangel entfallen, kann aber zu einer Verkürzung der festzusetzenden Sperre führen (hier: 4 Monate Verkürzung)

Tenor

Der Angeklagte wird wegen fahrlässiger Trunkenheit im Straßenverkehr zu einer Geldstrafe von 50 Tagessätzen in Höhe von jeweils 15 Euro verurteilt.

Ihm wird die Fahrerlaubnis entzogen. Sein Führerschein wird eingezogen.

Vor Ablauf von noch acht Monaten darf ihm keine neue Fahrerlaubnis erteilt werden.

Der Angeklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

Angewendete Vorschriften: §§ 316 I, II, 69, 69a StGB.

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