10 OWi 89 Js 18/07 - 5/07•Amtsgericht Lüdinghausen, 2007-03-27, 10 OWi 89 Js 18/07 - 5/07
Amtsgericht Lüdinghausen, 2007-03-27, 10 OWi 89 Js 18/07 - 5/07
10 OWi 89 Js 18/07 - 5/07Gericht erster Instanz27.03.2007
Regest
Zum Umgang mit einer fehlerhaften Eichung von Provida-Fahrzeugen nach Geschwindigkeitsmessung
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Lüdinghausen — 10 OWi 89 Js 18/07 - 5/07 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2007-03-27
Aktenzeichen: 10 OWi 89 Js 18/07 - 5/07
ECLI: ECLI:DE:AGLH:2007:0327.10OWI89JS18.07.5.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 10. Abteilung für Ordnungswidrigkeiten
Leitsätze
Zum Umgang mit einer fehlerhaften Eichung von Provida-Fahrzeugen nach Geschwindigkeitsmessung
Tenor
wird das Verfahren gemäß § 47 Abs. 2 OWiG auf Kosten der Staatskasse eingestellt.
Die notwendigen Auslagen der Betroffenen trägt diese jedoch selbst.
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