Amtsgericht Lüdinghausen, 2007-03-27, 10 OWi 89 Js 18/07 - 5/07

10 OWi 89 Js 18/07 - 5/07Gericht erster Instanz27.03.2007

Regest

Zum Umgang mit einer fehlerhaften Eichung von Provida-Fahrzeugen nach Geschwindigkeitsmessung

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Lüdinghausen — 10 OWi 89 Js 18/07 - 5/07 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2007-03-27

Aktenzeichen: 10 OWi 89 Js 18/07 - 5/07

ECLI: ECLI:DE:AGLH:2007:0327.10OWI89JS18.07.5.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 10. Abteilung für Ordnungswidrigkeiten

Leitsätze

Zum Umgang mit einer fehlerhaften Eichung von Provida-Fahrzeugen nach Geschwindigkeitsmessung

Tenor

wird das Verfahren gemäß § 47 Abs. 2 OWiG auf Kosten der Staatskasse eingestellt.

Die notwendigen Auslagen der Betroffenen trägt diese jedoch selbst.

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