10 OWi 47/06•Amtsgericht Lüdinghausen, 2006-05-10, 10 OWi 47/06
Amtsgericht Lüdinghausen, 2006-05-10, 10 OWi 47/06
10 OWi 47/06Gericht erster Instanz10.05.2006
Regest
Zur Kausalität zwischen verspätetem Vortrag entlastender Umstände und Verfahrenseinstellung mangels hinreichenden Tatverdachts.
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Lüdinghausen — 10 OWi 47/06 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2006-05-10
Aktenzeichen: 10 OWi 47/06
ECLI: ECLI:DE:AGLH:2006:0510.10OWI47.06.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Strafkammer
Leitsätze
Zur Kausalität zwischen verspätetem Vortrag entlastender Umstände und Verfahrenseinstellung mangels hinreichenden Tatverdachts.
Tenor
auf den Antrag des Betroffenen wird die Auslagenentscheidung des Landrates des Kreises C vom 06.12.2005, Aktenzeichen _____aufgehoben.
Die dem Betroffenen entstandenen Auslagen werden der Staatskasse auferlegt.
Die Staatskasse trägt auch die Kosten des Antragsverfahrens.
Die Entscheidung ist unanfechtbar, § 62 Abs. 2 S. 3 OWiG.
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