7 Ls 540 Js 1309/05 31/05•Amtsgericht Lüdinghausen, 2006-02-23, 7 Ls 540 Js 1309/05 31/05
Amtsgericht Lüdinghausen, 2006-02-23, 7 Ls 540 Js 1309/05 31/05
7 Ls 540 Js 1309/05 31/05Gericht erster Instanz23.02.2006
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Lüdinghausen — 7 Ls 540 Js 1309/05 31/05 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2006-02-23
Aktenzeichen: 7 Ls 540 Js 1309/05 31/05
ECLI: ECLI:DE:AGLH:2006:0223.7LS540JS1309.05.3.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Strafgericht
Tenor
Der Angeklagte wird wegen Beschimpfung von Bekenntnissen zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr verurteilt.
Die Vollstreckung der Freiheitsstrafe wird zur Bewährung ausgesetzt.
Der Angeklagte trägt die Kosten des Verfahrens.
Angewendete Vorschriften: § 166 StGB
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