Amtsgericht Lüdinghausen, 2006-02-23, 7 Ls 540 Js 1309/05 31/05

7 Ls 540 Js 1309/05 31/05Gericht erster Instanz23.02.2006

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Lüdinghausen — 7 Ls 540 Js 1309/05 31/05 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2006-02-23

Aktenzeichen: 7 Ls 540 Js 1309/05 31/05

ECLI: ECLI:DE:AGLH:2006:0223.7LS540JS1309.05.3.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Strafgericht

Tenor

Der Angeklagte wird wegen Beschimpfung von Bekenntnissen zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr verurteilt.

Die Vollstreckung der Freiheitsstrafe wird zur Bewährung ausgesetzt.

Der Angeklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

Angewendete Vorschriften: § 166 StGB

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