9 Ds 17 Js 528/04 -121/04•Amtsgericht Lüdinghausen, 2004-07-13, 9 Ds 17 Js 528/04 -121/04
Amtsgericht Lüdinghausen, 2004-07-13, 9 Ds 17 Js 528/04 -121/04
9 Ds 17 Js 528/04 -121/04Gericht erster Instanz13.07.2004
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Lüdinghausen — 9 Ds 17 Js 528/04 -121/04 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2004-07-13
Aktenzeichen: 9 Ds 17 Js 528/04 -121/04
ECLI: ECLI:DE:AGLH:2004:0713.9DS17JS528.04.121.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Abteilung 9
Tenor
Die Angeklagte wird wegen fahrlässiger Trunkenheit in Straßenverkehr zu einer Geldstrafe von 30 - dreißig - Tagessätzen zu je 65,--Euro verurteilt.
Ihr wird die Fahrerlaubnis entzogen. Ihr Führerschein wird eingezogen. Vor Ablauf von noch 6 - sechs - Monaten darf ihr keine neue Fahrerlaubnis erteilt werden.
Die Angeklagte trägt die Kosten des Verfahrens.
angewendete Vorschriften: §§ 316 I, II, 69, 69 a StGB
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