Amtsgericht Lüdinghausen, 2000-10-18, 3 F 145/96

3 F 145/96Gericht erster Instanz18.10.2000

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Lüdinghausen — 3 F 145/96 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2000-10-18

Aktenzeichen: 3 F 145/96

ECLI: ECLI:DE:AGLH:2000:1018.3F145.96.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Amtsgericht

Tenor

Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 12.475,86 DM nebst 4 % Zinsen seit dem 29.10.1996 zu zahlen.

Die weitergehende Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt zu 11/100 der Beklagte und zu 89/100 die Klägerin.Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 19.000,00 DM für die Klägerin vorläufig vollstreckbar.

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