Amtsgericht Leverkusen, 2025-03-06, 58 Ds-170 Js 1364/24-129/24

58 Ds-170 Js 1364/24-129/24Gericht erster Instanz06.03.2025

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Leverkusen — 58 Ds-170 Js 1364/24-129/24 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2025-03-06

Aktenzeichen: 58 Ds-170 Js 1364/24-129/24

ECLI: ECLI:DE:AGLEV:2025:0306.58DS170JS1364.24.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Richter am Amtsgericht

Tenor

Die Angeklagte L. ist einer gemeinschaftlichen gefährlichen Körperverletzung in zwei Fällen sowie einer tatmehrheitlichen versuchten räuberischen Erpressung schuldig.

Sie wird verwarnt.

Ihr wird aufgegeben, eine Geldbuße i.H.v. 750 € und zwar in monatlichen Raten von 150 € beginnend am ersten des auf die Rechtskraft des Urteils folgenden Monats an den Täter-Opfer-Ausgleichsfond der Stadt B. zu zahlen. Die Zahlungen sind unaufgefordert dem Gericht nachzuweisen.

Der Angeklagte V. ist einer gemeinschaftlichen gefährlichen Körperverletzung in zwei Fällen sowie in einem Fall einer tateinheitlichen Nötigung schuldig.

Er wird verwarnt.

Ihr wird aufgegeben, eine Geldbuße i.H.v. 500 € und zwar in monatlichen Raten von 100 € beginnend am ersten des auf die Rechtskraft des Urteils folgenden Monats an den Täter-Opfer-Ausgleichsfond der Stadt B. zu zahlen. Die Zahlungen sind unaufgefordert dem Gericht nachzuweisen.

Es wird davon abgesehen, den Angeklagten die Verfahrenskosten aufzuerlegen.

Angewendete Vorschriften: §§ 223, 224 Abs. 1 Nr. 4, 249, 253 Abs. 1, 255 , 25 Abs. 2, 22, 23, 52,53 StGB

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