Amtsgericht Leverkusen, 2023-06-27, 51 Ls-220 Js 281/21-18/22

51 Ls-220 Js 281/21-18/22Gericht erster Instanz27.06.2023

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Leverkusen — 51 Ls-220 Js 281/21-18/22 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2023-06-27

Aktenzeichen: 51 Ls-220 Js 281/21-18/22

ECLI: ECLI:DE:AGLEV:2023:0627.51LS220JS281.21.1.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Richter am Amtsgericht

Tenor

Der Angeklagte wird wegen zwei Fällen der räuberischen Erpressung, davon einem Fall des Versuchs, zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und acht Monaten verurteilt.

Die Vollstreckung der Strafe wird zur Bewährung ausgesetzt.

Er trägt die Kosten des Verfahrens und seine notwendigen Auslagen.

Es wird die Einziehung eines Betrages in Höhe von 108.500,- Euro angeordnet.

Angewandte Vorschriften: §§ 249 Abs. 1, 253, 255, 22, 23, 73, 73c StGB

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