Amtsgericht Leverkusen, 2022-09-07, 32 F 210/22

32 F 210/22Gericht erster Instanz07.09.2022

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Leverkusen — 32 F 210/22 — Anerkenntnisurteil

Entscheidungsdatum: 2022-09-07

Aktenzeichen: 32 F 210/22

ECLI: ECLI:DE:AGLEV:2022:0907.32F210.22.00

Dokumenttyp: Anerkenntnisurteil

Spruchkörper: Richter am Amtsgericht

Tenor

Der Mutter wird die Gesundheitsfürsorge und das Aufenthaltbestimmungsrecht für W. F., geb. am 30.12.2011 vorläufig entzogen.

Es wird Ergänzungspflegschaft angeordnet.

Zur Ergänzungspflegerin wird die JA Leichlingen, Am Büscherhof 1, 42799 Leichlingen bestellt.

Gerichtskosten werden nicht erhoben. Die außergerichtlichen Kosten werden nicht erstattet.

Verfahrenswert: 2.000,00 EUR (§§ 41, 45 FamGKG

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