Amtsgericht Leverkusen, 2022-03-25, 37 F 68/21

37 F 68/21Gericht erster Instanz25.03.2022

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Leverkusen — 37 F 68/21 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2022-03-25

Aktenzeichen: 37 F 68/21

ECLI: ECLI:DE:AGLEV:2022:0325.37F68.21.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: Richterin am Amtsgericht

Tenor

Die elterliche Sorge für das Kind X, geb. am 25.11.2017 wird der Mutter übertragen.

Die Gerichtskosten tragen die Kindeseltern zu je 1/2; außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.

Verfahrenswert: 4.000,00 EUR.

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