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29 C 56/20•Amtsgericht Leverkusen, 2020-11-25, 29 C 56/20
29 C 56/20Gericht erster Instanz25.11.2020
Entscheidungsdatum: 2020-11-25
Aktenzeichen: 29 C 56/20
ECLI: ECLI:DE:AGLEV:2020:1125.29C56.20.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Richterin am Amtsgericht
Die Beklagten werden verurteilt, an die Klägerin als Gesamtschuldner 17,37 Euro nebst Zinsen i.H.v. 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz der EZB seit dem 5.12.2019 zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits werden der Klägerin auferlegt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Den Parteien wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung i.H.v. 110 % des jeweils vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die jeweils andere Partei vor Beginn der Vollstreckung Sicherheit in entsprechender Höhe leistet.
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