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9 VI 174/19•Amtsgericht Leverkusen, 2020-05-20, 9 VI 174/19
9 VI 174/19Gericht erster Instanz20.05.2020
Entscheidungsdatum: 2020-05-20
Aktenzeichen: 9 VI 174/19
ECLI: ECLI:DE:AGLEV:2020:0520.9VI174.19.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Richter
Die Tatsachen, die zur Begründung des Antrags des Antragstellers E erforderlich sind, werden für festgestellt erachtet.
Die sofortige Wirkung des Beschlusses wird ausgesetzt und die Erteilung des Erbscheins bis zur Rechtskraft dieses Beschlusses zurückgestellt.
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