25 C 35/16•Amtsgericht Leverkusen, 2018-10-31, 25 C 35/16
Amtsgericht Leverkusen, 2018-10-31, 25 C 35/16
25 C 35/16Gericht erster Instanz31.10.2018
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Leverkusen — 25 C 35/16 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2018-10-31
Aktenzeichen: 25 C 35/16
ECLI: ECLI:DE:AGLEV:2018:1031.25C35.16.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Richter
Tenor
Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an die Klägerin 232,52 € nebst Zinsen i.H.v. 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 23.12.2015 zu zahlen.
Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, die Klägerin von der Gebührenforderung der Rechtsanwälte T & Kollegen, 51377 Z0, i.H.v. 83,54 € freizustellen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Von den Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin 3/4 und die Beklagten als Gesamtschuldner 1/4.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Jede Partei kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung i.H.v. 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die jeweils andere Partei vor der Vollstreckung Sicherheit i.H.v. 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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